Baulicher Brandschutz
„Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.“ So verlangt es (nicht nur) die Berliner Bauordnung.
Hierbei ist vorrangig, dass diese Schutzziele erreicht werden. Der Weg dorthin kann je nach Größe des Gebäudes und der Art der Nutzung sehr verschieden sein. Die Kombination unterschiedlicher Bausteine erzeugt ein Konzept, welches die Grundlage zur sicheren Betriebsaufnahme bilden soll. Entscheidend ist es jedoch, dieses Konzept auch während des Betriebes am Leben zu erhalten und bei Bedarf immer wieder an veränderte Gegebenheiten anzupassen.
Weitere Aspekte dazu:
Technischer Brandschutz
Technische Möglichkeiten der Brandvermeidung werden hinsichtlich ihrer Eignung geprüft und Vorschläge zur Umsetzung erarbeitet und präsentiert. Wenn Sie es wünschen, werden voraussichtliche Kosten ermittelt, Sie erhalten Unterstützung bei Leistungsvergabe, Ausführungsüberwachung und Abrechnung.
Bitte beachten Sie, dass nach der Erstausstattung regelmäßig die Richtigkeit und Vollständigkeit zum Beispiel der optischen Sicherheitsleitsysteme, der Löscheinrichtungen und der Flucht- und Rettungspläne geprüft werden müssen!
- Brandrisikoanalyse
- Flucht- und Rettungspläne, Brandschutzordnung
- regelmäßige Kontrollen der Sicherheits- und Löscheinrichtungen
- Erstellung eines Brandschutzhandbuches
Organisatorischer Brandschutz
Motivation und Qualifikation der Personen im betroffenen Gebäude werden durch Information und klare Vorgaben optimiert. Regelmäßige Unterweisungen zur Frage „WER tut WANN WAS?“ hilft im Ernstfall in der richtigen Reihenfolge den Brand zu melden, zu retten, zu löschen, sich am festgelegten Platz zu treffen, und so weiter. Je öfter Abläufe erklärt und geübt werden, desto besser sind die Chancen, den Brandfall mit möglichst geringem Personen- und Sachschaden zu überstehen.
- Unterweisung der Mitarbeiter
- Erstellung eines Konzeptes für den Umgang mit Betriebsfremden
- Vorbereitung und Begleitung von Evakuierungsübungen
- Vermittlung von Löschübungen
- Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen, Feuerwehrplänen, Alarmplänen
selbstverständlich werden Belange in ihrer Mobilität oder Sensorik eingeschränkter Personen berücksichtigt
Abwehrender Brandschutz
In Zusammenarbeit mit der Feuerwehr wird ein Konzept erarbeitet, wie im Brandfall schnellstmöglich geholfen werden kann.
- kurze Alarmierungszeit sicherstellen
- Notwendigkeit von Feuerwehrstellflächen prüfen
- Hilfe bei der Lagefeststellung durch beauftragten Betriebsangehörigen
- Gefährdung der Nachbarschaft prüfen
Unter den jeweiligen Punkten finden Sie eine Auswahl des Machbaren. Sollten Sie Ihr Anliegen hier nicht genannt finden, zögern Sie nicht, Kontakt mit mir aufzunehmen.