Gebäudebestand

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Sanierung, Modernisierung, Instandhaltung

Hier geht es um Bauen im Bestand in jeder Ausprägung, gegebenenfalls bei laufendem Betrieb oder in bewohnten Wohnungen … 

 

Sanierung und Renovierung 

von Altbauten hinsichtlich des Baukörpers:

  • Keller, Wände, Fenster, Türen, Treppenläufe, Dach, … – innen und außen
  • …oder der Haustechnik: Wasser, Strom, Gas, Telekommunikationsleitungen zum Gebäude und im Gebäude,…
  • Wo ist Ihr Geld gut angelegt, und wo kann gespart werden?
  • Lohnt eine Reparatur, oder ist eine Erneuerung der günstigere Weg?
  • Wofür brauche ich einen Handwerker, was kann ich selber machen?
  • Worauf muss ich bei der Beauftragung einer Firma achten? Welche Leistung muss ich annehmen? Muss nachgebessert werden? Welche Fristen muss ich beachten?

Es lohnt eine Prüfung, ob durch Kombination mit Modernisierungsmaßnahmen oder Maßnahmen für weniger bauliche Barrieren Fördermittel oder – für nicht selbstgenutztes Wohneigentum – Mieterhöhungen zur Refinanzierung herangezogen werden können. Auch Mieter können Mittel für Umbauten in Wohnungen beantragen!

Modernisierung

  • Sind die von Ihnen vorgesehenen Änderungen als Mieterhöhung refinanzierbar?
  • Welche weiteren Maßnahmen sind in diesem Zusammenhang sinnvoll?
  • Ist Ihnen als Bauherr eine Koordinationspflicht nach Baustellenverodnung auferlegt?
  • Möchten Sie einen SiGeKo bestellen?

Aus Alt mach Neu? Modernisierung meint mehr als das.

Ein Blick ins Bürgerliche Gesetzbuch hilft:

„§ 559 Mieterhöhung bei Modernisierung 

(1) Hat der Vermieter bauliche Maßnahmen durchgeführt, die den Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern oder nachhaltig Einsparungen von Energie oder Wasser bewirken (Modernisierung), oder hat er andere bauliche Maßnahmen auf Grund von Umständen durchgeführt, die er nicht zu vertreten hat, so kann er die jährliche Miete um 11 vom Hundert der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen.“

Obwohl in diesem Falle auf Vermietung bezogen, gibt diese Definition einen guten Eindruck, worum es inhaltlich bei Modernisierungsmaßnahmen geht: Aus etwas Altem muss also nicht nur etwas Neues gemacht werden, sondern etwas Besseres! Die Kosten für die Verbesserung sind als Modernisierungskosten refinanzierbar und förderfähig.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert zum Beispiel derartige Projekte für Wohnraum-Eigentümer und -Mieter, auch in Zusammenhang mit dem Erwerb von Wohnimmobilien oder mit anderen Baumaßnahmen.

Im Falle von Mietverhältnissen sei darauf hingewiesen, dass Mieter beachtliche Rechte zum Beispiel hinsichtlich Ankündigung und Darlegung der Art, des Umfangs und der Ausführungsdauer der Maßnahmen sowie der zu erwartenden Mieterhöhung haben. Wer derartige Maßnahmen plant, wendet sich am besten an einen Fachmann, um Ansprüche rechtssicher geltend zu machen.

Für Bauherren und Nutzer eine besondere Situation, die für alle Seiten transparent gestaltet werden kann. So werden Konflikte vermieden. Zum Beispiel durch die Einbeziehung  von Eigentümern und Mietern in die Planung von Bauabläufen und Zeitplänen  – soweit technisch machbar – als Zeichen des Entgegenkommens und zur Verhinderung von Mietminderungen. Oft genügt es, eine Maßnahme umsichtig zu planen.

Gängige Modernisierungsmaßnahmen erhöhen den Gebrauchswert einer Immobilie nachhaltig und dienen der dauerhaften Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse (z.B. Einbau eines Aufzuges, Anbau von Balkonen, angepasster Wohnungszuschnitt, Barrierereduzierung). Außerdem sparen solche Maßnahmen Energie und Wasser ein, etwa durch die Erneuerung der Heizungs- oder Warmwasserbereitungsanlage und/oder ihrer Komponenten (Kessel, Speicher, Heizkörper), durch Wärmedämmung von Dach, Wänden, oberster und unterster Decke.

Instandhaltung 

  • Die „Schönheitsreparaturen des Eigentümers und Vermieters“ sind nötig zum Erhalt eines Bauwerkes.
  • Sie bieten aber auch Gelegenheit, die Gestaltung dem Geschmack der eigenen Generation oder veränderten Nutzungsansprüchen anzupassen.
  • Erhöhte Anforderungen an Wärme- und Schallschutz sind ggf. zu berücksichtigen.
  • Ein ansprechendes Äußeres ist die Visitenkarte eines Objektes.
  • Ein gepflegtes Gebäude generiert höhere Mieteinnahmen.
  • Zufriedene Mieter heißt: zahlende Mieter.

Je besser ein Gebäude instandgehalten wird, desto geringer sind die folgenden Kosten: Lieber sofort einen kleinen Schaden sachgerecht beheben, als später einen großen. Zu den Baukosten könnten dann auch noch Schadensersatzansprüche der Mieter kommen und Mietausfälle für die Bauzeit, Kosten für Ausweichräume für die Mieter …

Manchmal sind die sofort erforderlichen Eingriffe einfacher und weniger kostenintensiv als man im ersten Moment denkt.